Was wir tun
Deponie und Endlagerung

 

Abfälle, die sich nicht zur Wiederverwendung eignen, nicht verbrannt werden können und auch keinem Deponierungsverbot unterliegen, werden in einer unserer Abfalldeponien endgelagert. Abhängig von der Abfallart wird bestimmt, wie die Deponierung erfolgen kann und darf.
Dies wird unter anderem anhand der Gefahrenklassen, in die Abfälle unterteilt werden, bestimmt. Abfälle werden in die Gefahrenklassen C1 bis C4 unterteilt, wobei C1 die höchste Gefahrenklasse und C4 die niedrigste ist. Twence verfügt über Deponieabschnitte, die die Deponieanforderungen der Abfallklassen C2, C3 und C4 erfüllen.

Ablagerung überwachungsbedürftiger Abfälle (C2)

Im so genannten C2-Deponieabschnitt wurden bis 2003 die nicht zur Wiederverwendung geeigneten Reststoffe der Abfallverbrennungsanlage (AVI) gelagert. Es handelt sich dabei um die Reststoffe aus der Rauchgasreinigung der AVI. Dies entspricht drei bis vier Prozent der ursprünglich angenommenen Abfallmenge. Diese Reststoffe werden sicher in so genannten ‘Big-Bags’ verpackt, bevor sie der C2-Deponie zur Endlagerung zugeführt werden.

In diesem separaten Deponieabschnitt wurden zusätzliche Isolierungsmaßnahmen getroffen, so dass die Reststoffe sicher gelagert werden können.

Seit Anfang 2003 werden diese Reststoffe als Füllstoff für leere Stollengänge in deutschen Salz- und Kohlebergwerken einer sinnvollen Verwendung zugeführt. Die C2-Deponie ist nicht mehr in Gebrauch und wird mit einer Endabdeckung überzogen.

Ablagerung überwachungsbedürftiger Abfälle (C3)

Die C3-Deponie eignet sich zur Endlagerung fester anorganischer Schadstoffe mit geringer Auslaugbarkeit. Für diese definitive Art der Entsorgung kommen eine Reihe von Abfallströmen in Frage, wie beispielsweise Galvano-Filterkuchen, Strahlmittelabfälle, asbestfaserhaltiger Staub und Salze.

Nicht überwachungsbedürftige Abfälle (C4)

Dabei handelt es sich um Abfälle aus Gullys, Kanalisationsanlagen, Teichen, Wasserläufen und Sedimentation, asbesthaltiges Abfallmaterial sowie asbesthaltige und nicht reinigungsfähige Böden.